AGBs

Zuletzt aktualisiert am 27. Februar 2024

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der ticketbro GmbH

    Die ticketbro GmbH bietet für Veranstalter („Merchants“) die Möglichkeit über eine kostenlos downloadbare App („ticketbro App“) in sehr kurzer Zeit einen eigenen Ticketshop zur Integration in den eigenen Onlineauftritt zu erstellen und darüber Tickets an Endkunde zu vertreiben.

    §1 Geltungsbereich, Form

    (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge („Vertrag“), zwischen der ticketbro GmbH, Habichtshöhe 88, 48282 Emsdetten („ticketbro“) und unseren Merchants.

    (2) Die AGB gelten ausschließlich; Allgemeine Geschäftsbedingungen des Merchants gelten auch dann nicht, wenn er im Rahmen seiner Bestellung ausdrücklich auf sie verweist und ticketbro diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht und in deren Kenntnis liefert.

    (3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Merchants in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

    (4) Die AGB gelten nur, wenn der Merchant Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

    §2 Angebote, Registrierung, Vertragsschluss

    (1) ticketbro gibt mit der ticketbro App dem in § 1 (4) genannten Personenkreis die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Provision den Verkauf von Zugangsberechtigungen für Veranstaltungen sowie bestimmte Leistungen im Rahmen dieser Veranstaltungen (z.B. Essen, Getränke, Fahrchips, Express-Pässe, etc.) und das Anbieten von entgeltlichen Dienstleistungen zu verbindlichen Zeiten und Orten zu organisieren („Ticketshop“), sofern Angebot und Durchführung von Veranstaltungen oder die angebotenen Dienstleistungen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese AGB verstoßen.

    (2) ticketbro selbst bietet weder Zugangsberechtigungen für Veranstaltungen noch Dienstleistungen an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen dem Merchant und deren Endkunde über den Ticketshop geschlossenen Verträge.

    (3) Der Merchant hat seine im Rahmen der Registrierung in der ticketbro App erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

    (4) Der Merchant garantiert mit seiner Registrierung, dass er den von ihm erstellten Ticketshop nur zu legalen Zwecken nutzt. Insbesondere wird er diesen nicht für den Handel mit Betäubungsmitteln, Vertrieb pornographischer Inhalte, illegalen Handel mit Waffen und Munition, illegaler Prostitution etc. nutzen. Ein Verstoß gegen diese Garantie berechtigt ticketbro zur sofortigen Sperrung des jeweiligen Ticketshops und zur fristlosen Kündigung des Vertrags mit dem jeweiligen Merchants.

    (5) Der Merchant gibt durch Akzeptanz dieser AGB gegenüber ticketbro ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der ticketbro App ab. ticketbro steht es frei das Angebot anzunehmen oder abzulehnen; bei Ablehnung erhält der Merchant eine entsprechende E-Mail.

    (6) Nach Vertragsschluss ist der Merchant berechtigt, den vollen Funktionsumfang der ticketbro App zu nutzen. Im Falle der Ablehnung des Angebots ist ticketbro berechtigt, die Registrierungsdaten des Merchants zu löschen.

    (7) Ein Vertragsschluss erfolgt ausschließlich mit dem in § 1 (4) genannten Personenkreis. Der Merchant bestätigt durch die Akzeptanz dieser AGB, diesem Personenkreis anzugehören.

    §3 Zugang zu einem ticketbro Account, gesetzeskonformer Betrieb des Ticketshops

    (1) Jeder Merchant erhält die Möglichkeit über die App oder die Webseite www.ticketbro.io oder www.ticketbro.com einen Account zu registrieren („ticketbro Account“). Der Merchant ist verpflichtet, den üblichen Sicherheitsanforderungen genügende Zugangsdaten und Passwörter für den ticketbro Account zu wählen, diese geheim zu halten und eine unberechtigte Nutzung Dritter bestmöglich zu verhindern.

    (2) Der Merchant wird ticketbro bei Kenntnis oder Verdacht eines Missbrauchs von Zugangsdaten oder Passwörtern unverzüglich unterrichten. ticketbro ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang zum ticketbro Account so lange zu sperren bis die jeweiligen Umstände aufgeklärt sind und die missbräuchliche Nutzung abgestellt ist. Der Merchant haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch des Zugangs zum ticketbro Account.

    (3) Der Merchant wird die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum ticketbro Account eigenverantwortlich schaffen und aufrechterhalten, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und des verwandten Betriebssystems, einer ausreichenden Internet- und ggfs. WLAN-Verbindung. Der Merchant ist darüber hinaus verpflichtet, die zur Sicherung seiner Systeme gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die gängigen Sicherheitseinstellungen des gewählten Browsers zu nutzen und aktuelle und geeignete Schutzmechanismen zur Abwehr von Schadsoftware einzusetzen.

    (4) Der Merchant ist allein für den rechtskonformen Betrieb seines Ticketshops verantwortlich (insbesondere richtige und vollständige Angaben gegenüber ticketbro zur Erstellung des notwendigen Impressums durch ticketbro, erforderliche Hinweise gegenüber Verbrauchern, Datenschutzrechtlich erforderliche Erklärungen, ggf. Nutzung eigener AGB etc.). ticketbro haftet insoweit nicht für etwaige Ansprüche Dritter, insbesondere nicht für Abmahnungen Dritter sowie die dem Merchants dadurch entstehende Kosten. Der Merchant hat jedoch die Möglichkeit, nach gesonderter Vereinbarung mit ticketbro, die Erfüllung bestimmter dieser Pflichten von ticketbro bzw. über von ticketbro beauftragte Dienstleister einzukaufen. Dies entbindet den Merchant jedoch nicht von seiner alleinigen und stetigen Gesamtverantwortung zum rechtskonformen Betrieb des Ticketshops.

    (5) Der Merchant trägt die volle Verantwortung für sämtliche von ihm im ticketbro Online-Ticketshop getätigten Eingaben, insbesondere Veranstaltungstitel, eingefügte Bilder, Videos etc., Werbetexte, Marketingmaterial etc. Er versichert insbesondere, dass er nicht gegen Rechte Dritter, insbesondere Rechte aus geistigem Eigentum verstößt. Er stellt ticketbro vollständig von Ansprüchen Dritter frei, die diese auf Grund von Verstößen gegen diesen § 3 (5) gegen ticketbro geltend machen (unter Einschluss ticketbro eventuell entstandener, angemessener Rechtsverteidigungskosten).

    §4 Leistungen von ticketbro, Verfügbarkeit

    (1) ticketbro ermöglicht dem Merchants den Verkauf von Eintrittskarten und sonstigen Dienstleistungen über den unter zu Hilfenahme der ticketbro App selbst gestalteten Online-Ticketshop. Ob die Veranstaltungen oder Dienstleistungen, für die der Merchant die Tickets verkauft stattfinden ist allein das Risiko des Merchants. ticketbro haftet in keinem Fall gegenüber dem Endkunden des Merchants für die Durchführung oder Durchführbarkeit der angebotenen Veranstaltung oder Dienstleistung.

    (2) Es ist dem Merchants nicht gestattet, andere Ticketsysteme in den unter zu Hilfenahme der ticketbro App erstellten Online Ticketshop einzupflegen und darüber Ticketverkäufe oder Verkäufe anderer Dienstleistungen abzuwickeln.

    (3) ticketbro räumt dem Merchants für die Laufzeit des mit ihm geschlossenen Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares oder unterlizensierbares Nutzungsrecht an der eingetragenen Wortmarke „ticketbro“ ausschließlich zur Nutzung in seinem Online-Ticketshop ein. ticketbro behält sich Änderungen zur Anpassung der ticketbro App und der Umgebung des Online-Ticketshops an den Stand der Technik, Änderungen zur Optimierung, insbesondere zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, sowie Änderungen an Inhalten vor. ticketbro wird den Merchants über wesentliche Änderungen diesbezüglich unterrichten und bei Grundlegenden Änderungen der Vertragsgrundlage seine vorherige Zustimmung einholen.

    (4) Die durchschnittliche Verfügbarkeit von ticketbro beträgt [95] % p.a., wobei Wartungs- und Installationsarbeiten von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind. Übertragungsprobleme, die auf Störungen Dritter zurückzuführen sind, bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.

    §5 Preise, Provision

    (1) Der Merchant legt die Preise für die von ihm über den ticketbro Online-Ticketshop vertriebenen Tickets oder Dienstleistungen („Verkaufspreis“) in eigener Verantwortung fest.

    (2) Der Merchant schuldet ticketbro eine Provision in Höhe von 8 % des jeweiligen Verkaufspreises („ticketbro Provision“). In dieser Provision sind alle Gebühren, wie beispielsweise die Kosten für die Bezahlmethode, bereits enthalten. ticketbro bezahlt mit dieser Gebühr den Payment-Service-Provider unabhängig von der gewählten Online-Zahlungsmethode.

    (3) Der Merchant kann die ticketbro Provision entweder gegenüber seinem Endkunden ausweisen und zusätzlich in Rechnung stellen oder er kann sie verdeckt in seinen Ticketpreis mit einrechnen. In jedem Fall schuldet der Merchant gegenüber ticketbro die ticketbro Provision unmittelbar im Anschluss an den Verkauf des jeweiligen Tickets. Die ticketbro Provision wird auch dann vom Merchants gegenüber ticketbro geschuldet, wenn die Veranstaltung aus welchen Gründen auch immer vom Merchants nicht durchgeführt werden kann.

    §6 Zahlungsabwicklung

    (1) Der Endkunde initiiert einen Bezahlvorgang des Verkaufspreises, nachdem er seine Tickets/Produkte in den Warenkorb des Ticketshops gelegt hat und dort seine Kundendaten (Vorname, Nachname, E-Mail und Telefonnummer) angegeben hat und über den Button „Jetzt kostenpflichtig buchen“ gekauft hat. Als akzeptierte Zahlungsmethoden werden dem Endkunden über den Ticketshop aktuell die folgenden angeboten:

    • Kreditkarten

    • GiroPay

    • Maestro

    • Apple Pay

    • Google Pay

    • iDEAL

    • EPS

    • SEPA-Lastschrift (optional)

    • PayPal (optional)

    • Barzahlung (optional)

    • TWINT (optional)

    (2) An dieser Stelle wird bei ticketbro intern eine Bestellung erzeugt und bei einem unserem Payment-Service-Provider („PSP“) eine zugehörige Zahlung erstellt. Zu den mit ticketbro arbeitenden PSPs zählen Mangopay, Lemonway, Stripe, Saferpay, PayPal und Betterpayment. Der Endkunde wird dann an eine externe Seite des Payment-Service- Provider weitergeleitet, auf welcher er die Zahlung tätigen kann. Die Zahlung erfolgt zugunsten eines temporären Kontos beim PSP („Endkunden Wallet“). Zugunsten des Merchants wird beim PSP ebenfalls ein Konto geführt („Merchants Wallet“).

    (3) Im Falle einer erfolgreichen Zahlung wird der Endkunde zurück auf eine Bestätigungsseite des Ticketshops des Merchants geleitet. Im Hintergrund validiert oder verarbeitet der PSP die getätigte Zahlung und gibt ticketbro als Antwort eine Bestätigung oder Ablehnung. Dieser Prozess kann mehrere Minuten dauern. Im Falle einer Ablehnung storniert ticketbro automatisch die Bestellung und benachrichtigt den Kunden über eine fehlgeschlagene Zahlung/Bestellvorgang via E-Mail.

    (4) Im Fall einer Bestätigung transferiert ticketbro den Verkaufspreis von dem oben genannten Endkunden Wallet auf das Merchants Wallet. Im Rahmen dieser Transaktion wird automatisch die ticketbro Provision abgezogen und an das zu Gunsten von ticketbro beim PSP geführte Konto („ticketbro Wallet“) abgeführt. Der Merchant stimmt diesem automatischen Transfer und Abzug der ticketbro Provision zu Gunsten des ticketbro Wallets bereits hiermit ausdrücklich zu. Damit ist die Zahlungsabwicklung vollständig abgeschlossen.

    (5) Der Merchant kann sein auf dem Merchant Wallet vorhandenes Guthaben zu jederzeit in Beträgen ab 5 Euro via der ticketbro App auf ein Bankkonto seiner Wahl auszahlen. Sollte der Merchant Stripe als PSP nutzen, ist der auszuzahlende Betrag erst nach bis zu 10 Werktagen nach der eigentlichen Bestellung auszahlbar.

    (6) Das Merchants Wallet unterliegt allein den Bedingungen des PSP und wird von diesem betrieben. ticketbro haftet gegenüber dem Merchant, außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist, nicht für die Verfügbarkeit von Guthaben auf dem Merchants Wallet oder für etwaige Transaktionen, die über das Merchants Wallet vorgenommen werden. ticketbro bietet dem Merchant lediglich die Dienstleistung, seine Zahlungen unter zu Hilfenahme des PSP abzuwickeln.

    §7 ticketbro Wallet App

    ticketbro bietet mit der öffentlichen ticketbro Wallet App eine Möglichkeit zur digitalen Verwaltung von Tickets an. Endkunden können ihr Ticket direkt über Web und/oder App in das ticketbro Wallet importieren und dort verwalten. Die Nutzerdaten der ticketbro Wallet App sind Eigentum der ticketbro GmbH und können sowohl von ticketbro, als auch vom Merchants für spätere Marketing-Maßnahmen (nach vorheriger rechtskonformer Zustimmung des Endkunden) genutzt werden. Die Nutzung der ticketbro Wallet App ist sowohl für den Endkunden, als auch für den Merchant unentgeltlich.

    §8 Werbung

    Im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltungen wird der Merchant auf allen Werbemitteln (Flyer, Plakate, Anzeigen, Social Media etc.) seiner über den ticketbro Online-Ticketshop vertriebenen Tickets oder Dienstleistungen die Nutzung der ticketbro App deutlich unter Beachtung der jeweils aktuellen Corporate Identity von ticketbro kenntlich machen. ticketbro stellt dem Merchants die üblichen Druckvorlagen hierfür auf der Webseite zum Download bereit. Der Merchant wird diese Logos soweit zumutbar auf alle Werbemittel aufbringen. Weiterhin stellt der Merchant eine rechtlich einwandfreie Gestaltung der Hinweise und Anzeigen sicher und wird insbesondere alle wettbewerbsrechtlich erforderlichen Hinweise veranlassen.

    §9 Datennutzung

    (1) In Bezug auf die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten von Endkunden sind der Merchant und ticketbro gemeinsam verantwortliche Stelle im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Nutzungsdaten (z.B. Cookie-Daten, Webseitenanalyse), hinsichtlich derer ticketbro die alleinig verantwortliche Stelle ist. Der Merchant ist alleiniger Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes.

    (2) ticketbro und der Merchant legen hiermit die Zwecke der Erhebung und Verwendung dieser Daten einvernehmlich wie folgt fest: ticketbro nutzt die über den dem Merchant zur Verfügung gestellten Ticketshop erzeugten Kundendaten für die Bestellabwicklung und die Kommunikation rund um die Bestellabwicklung, einschließlich eines eventuellen Newsletter-Versandes gemäß §9 Abs. 4.

    (3) Der Merchant nutzt die über den Ticketshop erzeugten Kundendaten für die Durchführung der Veranstaltung sowie eventuell zum Newsletter-Versand gemäß §9 Abs. 4.

    (4) Bei der Nutzung der Daten zum Zweck des Newsletter-Versands und anderer E-Mails mit Werbecharakter sorgen ticketbro und der Merchant dafür, dass der jeweilige Endkunde per double-opt-in-Verfahren dem Erhalt des jeweiligen Newsletters (ticketbro oder Merchant) ausdrücklich vor Erhalt zugestimmt hat. Einzelheiten der erfolgten Datennutzungen ergeben sich aus der gemeinsamen Datenschutzerklärung, mit der ticketbro und der Merchant die Nutzer des Ticketshops über den Datenumgang informieren werden.

    (5) Sofern ticketbro oder der Merchant die über den Ticketshop erzeugten Kundendaten auch über die in der gemeinsamen Datenschutzerklärung genannten Zwecke oder den darin genannten Umfang hinaus erheben oder verwenden möchte, ist dies nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei und unter der Voraussetzung zulässig, dass die gemeinsame Datenschutzerklärung zuvor entsprechend angepasst wurde und die beabsichtigte Datenverwendung datenschutzrechtlich zulässig ist.

    (6) ticketbro oder der Merchant werden ihre Zustimmung nur mit sachlichem Grund verweigern, z.B. wenn sie der begründeten Ansicht sind, dass die beabsichtigte Datenverwendung gegen geltende Datenschutzgesetze verstößt.

    §10 Haftung

    (1) ticketbro haftet nicht für Störungen oder Schäden gleich welcher Art, die durch Umstände höherer Gewalt außerhalb seines Einflussbereiches verursacht wurden, die ticketbro auch bei Anwendung kaufmännischer Sorgfalt nicht vorhersehen und vermeiden konnte, wie beispielsweise Stromausfall, Leitungsstörungen, Ausfall von Internetverbindung / WiFi, Streik, Naturkatastrophen, Sabotage, Krieg, Terrorismus, behördliche Verbote und Auflagen, Pandemien, Seuchen, Epidemien, Feuer, Flut, Sturm, Hagel etc. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn ticketbro vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

    (2) Zwischen ticketbro und dem Endkunden des Merchants als Käufer eines Tickets oder Empfänger einer Dienstleistung bestehen keine vertraglichen Beziehungen hinsichtlich der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung bzw. Dienstleistung. Der Merchant stellt ticketbro insoweit von allen Ansprüchen seiner Endkunden frei, die von diesen oder anderen Dritten wegen Ausfall, Verlegung oder sonstiger Probleme in Zusammenhang mit einer Veranstaltung oder Dienstleistung des Merchants gegen ticketbro geltend gemacht werden.

    (3) Auf Schadensersatz haftet ticketbro gegenüber dem Merchants – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ticketbro nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

    (4) Die sich aus diesem §10 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ticketbro einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Merchants nach dem Produkthaftungsgesetz.

    §11 Geheimhaltung

    Der Merchant verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen nur für den Betrieb seines ticketbro Online-Ticketshops und die Durchführung seiner Veranstaltungen bzw. Dienstleistungen einschließlich deren Bewerbung zu verwenden und an Dritte nicht weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwerten.

    §12 Rechtswahl, Gerichtsstand

    (1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

    (2) Ist der Merchant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der ticketbro in Emsdetten, Deutschland. Entsprechendes gilt, wenn der Merchant Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. ticketbro ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Merchants zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

    §13 Informationen zur Online-Streitbeilegung/ Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

    (1) Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr

    (2) Die ticketbro GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

    §14 Schlussbestimmungen

    (1) ticketbro ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Merchants nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Merchant nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung seinen Widerspruch in Textform abgesandt hat. Auf diese Folge wird ticketbro den Merchants bei der Bekanntgabe der Änderung besonders hinweisen.

    (2) Eine Aufrechnung des Merchants gegen Forderungen von ticketbro ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.

    (3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen eines mit dem Merchants geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

    (4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt; ist dies nicht möglich, gelten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.